Die Einstellung eines den Holocaust verharmlosenden Bildes in einem Gruppen-Chat von Polizeibeamten rechtfertigt die sofortige Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der 1993 geborene Antragsteller war seit April 2020
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