Bestehen durch ein Ermittlungsverfahren Zweifel an der Eignung für den Polizeidienst, kann die Polizei eine Einstellung ablehnen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Aachen in dem hier vorliegenden Eilverfahren den Antrag auf Einstellung bei der Polizei abgelehnt. Bereits im Jahr 2019 hatte der 19-jährige Antragsteller aus dem Kreis Heinsberg eine
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