Polizeihundertschaft

Polizeibewerber mit Lactoseunverträglichkeit

Eine Laktose- und Fructoseunverträglichkeit steht einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht grundsätzlich entgegen. Ein Bewerber für den polizeilichen Vollzugsdienst darf nicht grundsätzlich wegen einer Laktose- und Fructoseunverträglichkeit aus dem Bewerbungsverfahren ausge­schlossen werden.

In dem

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