Charaktermängel eines Polizeibeamten

Ein Polizeibeamter, der sich über mehrere Jahre hinweg im privaten Bereich kinderpornographisches Material verschafft und das ihm zur Verfügung gestellte Dienstkraftfahrzeug zu privaten Zwecken genutzt hat, offenbart einen solchen Charaktermangel, der von Pflichtvergessenheit zeugt und der die Verhängung der disziplinaren

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Ärztliche Fest­stel­lung der Po­li­zei­dienst­un­fä­hig­keit

Die ge­gen­über einem Be­am­ten er­gan­ge­ne An­ord­nung, sich zur Klä­rung sei­ner Dienst­fä­hig­keit ärzt­lich un­ter­su­chen zu las­sen, ist kein Ver­wal­tungs­akt. Die An­ord­nung einer ärzt­li­chen Un­ter­su­chung muss ihren An­lass er­ken­nen las­sen. Der Be­am­te muss nach­voll­zie­hen kön­nen, ob die auf­ge­führ­ten Um­stän­de die be­hörd­li­chen Zwei­fel

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