Schulhund – steuerlich absetzbar

Ein privat angeschaffter Schulhund ist nicht mit einem Polizeihund vergleichbar. Die Aufwendungen für den Hund können aber in Höhe eines geschätzten beruflichen Anteils als Werbungskosten anerkannt werden.

Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall die

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Bundesverwaltungsgericht

Wenn der Polizeihund zubeißt…

Auch wenn ein Demonstrationsteilnehmer keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu einem Polizeihund eingehalten hat, muss er nicht damit rechnen, dass er wegen des Fehlverhaltens eines anderen Demonstrationsteilnehmers von dem Hund gebissen wird. Es hat sich durch die Bissverletzung eine mit dem Einsatz

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