Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes kann zur Teilnahme an einem Kurs zum korrekten Verhalten im Internet führen. So hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eines 21 Jährigen entschieden, der unerlaubte Aufnahmen von einer Polizeikontrolle gemacht hatte. Der Arbeitslose aus München-Riem war am 26.04.2019 gegen 3:40 Uhr
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