Polizei

Der Polizeipräsident als politischer Beamter

Die landesgesetzliche Zuordnung der nordrhein-westfälischen Polizeipräsidenten zum Kreis politischer Beamter, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster verfassungswidrig. Daher hat das Gericht

Weil es ein Parlamentsgesetz nicht

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Ein Hooligan-Sympathisant als Polizist?

Für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst werden besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität und Unbescholtenheit der Bewerber gestellt. Bereits die öffentliche Sympathiebekundung für die Hooligan-Szene rechtfertigt Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Beamtenbewerbers.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht

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Die Demo am 1. Mai

Die Änderung der Streckenführung einer Demonstration ist dann rechtmäßig, wenn nach der Gefahrenprognose damit zu rechnen ist, dass – wie in vorangegangenen Jahren – mit erheblichen Ausschreitungen zu rechnen ist und bei der ursprünglichen Streckenführung eine erhebliche Gefahr für Leib

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„Abordnung“ eines Polizisten innerhalb Berlins

Die Frage, ob der für das Vor­lie­gen einer Ab­ord­nung not­wen­di­ge Wech­sel der Dienst­stel­le vor­liegt, ist auf Grund­la­ge des dienst­recht­li­chen Be­hör­den­be­griffs und nicht des per­so­nal­ver­tretungs­recht­li­chen Dienst­stel­len­be­griffs zu klä­ren. Nur dem Po­li­zei­prä­si­den­ten in Ber­lin, nicht aber sei­nen Un­ter­glie­de­run­gen kommt Be­hör­den­ei­gen­schaft zu.

Zur

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Gestuftes Auswahlverfahren

Der Dienstherr darf die Auswahlverfahren unter den Stellenbewerbern gestuft vornehmen und bei einer größeren Zahl von Bewerbern zunächst einmal ihm ungeeignet erscheinende Bewerber aussondern.

Ein solcher Fall eines gestuften Auswahlverfahrens lag jetzt dem Verwaltungsgericht Berlin im Rahmen eines Konkurrentenstreits um

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