Polizei

Der Polizeipräsident als politischer Beamter

Die landesgesetzliche Zuordnung der nordrhein-westfälischen Polizeipräsidenten zum Kreis politischer Beamter, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster verfassungswidrig. Daher hat das Gericht Weil es ein Parlamentsgesetz nicht selbst verwerfen darf, hat das Oberverwaltungsgericht heute dem Bundesverfassungsgericht die

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Ein Hooligan-Sympathisant als Polizist?

Für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst werden besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität und Unbescholtenheit der Bewerber gestellt. Bereits die öffentliche Sympathiebekundung für die Hooligan-Szene rechtfertigt Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Beamtenbewerbers. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Mannes

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Die Demo am 1. Mai

Die Änderung der Streckenführung einer Demonstration ist dann rechtmäßig, wenn nach der Gefahrenprognose damit zu rechnen ist, dass – wie in vorangegangenen Jahren – mit erheblichen Ausschreitungen zu rechnen ist und bei der ursprünglichen Streckenführung eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Versammlungsteilnehmern, Polizeibeamten und sonstigen Personen zu befürchten

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„Abordnung“ eines Polizisten innerhalb Berlins

Die Frage, ob der für das Vor­lie­gen einer Ab­ord­nung not­wen­di­ge Wech­sel der Dienst­stel­le vor­liegt, ist auf Grund­la­ge des dienst­recht­li­chen Be­hör­den­be­griffs und nicht des per­so­nal­ver­tretungs­recht­li­chen Dienst­stel­len­be­griffs zu klä­ren. Nur dem Po­li­zei­prä­si­den­ten in Ber­lin, nicht aber sei­nen Un­ter­glie­de­run­gen kommt Be­hör­den­ei­gen­schaft zu. Zur Klärung des Begriffs der Abordnung im Sinne von § 86

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Der bei „Pro NRW“ tätige Polizist – und die besonders enge Dienstaufsicht

Wenn ein Beamter sich in einer Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, aktiv als Kreis- und Landesvorsitzender engagiert und den Anschein erweckt, seine dienstliche Stellung politisch auszunutzen, hat er eine besonders enge Dienstaufsicht hinzunehmen. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Aachen in dem hier vorliegenden Fall eines Polizeihauptkommissars die Aufhebung

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Streit um den zukünftigen Berliner Polizeipräsidenten

Die Stellenbesetzung des Polizeipräsidenten in Berlin mit dem vorgesehenen Bewerber ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin wiederum gestoppt worden. Der Antragsteller hatte sich ebenso wie der ausgewählte Bewerber um die Stelle des Polizeipräsidenten in Berlin beworben. Schon die vorangegangene Auswahlentscheidung hatte das Verwaltungsgericht beanstandet, weil das gesetzlich vorgeschriebene besondere

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Informationspflichten gegenüber dem abgewiesenen Stellenbewerber

Wird ein Bewerber um eine Stelle im Rahmen eines gestuften Auswahlverfahrens bereits in der ersten Stufe „ausgesiebt“ und hierüber informiert, so muss er nach vollständigem Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht nochmals über die Person des ausgewählten Bewerbers unterrichtet werden. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde eines Mitbewerbers

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Vorstellungsgespräch für zukünftige Polizeipräsidenten

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Besetzung der Stelle des Polizeipräsidenten in Berlin in einem Eilverfahren gestoppt. Der Antragsteller hatte sich ebenso wie der ausgewählte Bewerber um die Stelle des Polizeipräsidenten in Berlin beworben. In einem ersten Eilverfahren war er mit dem Antrag, nach einer Befassung des Senats von Berlin nochmals

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Gestuftes Auswahlverfahren

Der Dienstherr darf die Auswahlverfahren unter den Stellenbewerbern gestuft vornehmen und bei einer größeren Zahl von Bewerbern zunächst einmal ihm ungeeignet erscheinende Bewerber aussondern. Ein solcher Fall eines gestuften Auswahlverfahrens lag jetzt dem Verwaltungsgericht Berlin im Rahmen eines Konkurrentenstreits um das Amt des Berliner Polizeipräsidenten vor. Das Verwaltungsgericht Berlin hat

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