Die Rechtsfigur der Sperrwirkung des Versammlungsgesetzes gegenüber der Anwendung von Vorschriften des allgemeinen Landespolizeirechts ist eine Ausprägung sowohl des Grundsatzes des Vorrangs des speziellen Gesetzes als auch des Grundrechts der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG.
Im Hinblick darauf, dass Art.
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