Der Polizeibewerber mit der Löwenkopftätowierung

Alleine die Abbildung eines brüllenden Löwenkopfes als Tattoo bei einem Einstellungsbewerber für den Polizeivollzugsdienst kommt kein in ihrem Deutungsgehalt eindeutiger, die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Frage stellender Inhalt zu.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

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Mindestkörpergröße für Polizisten

In einer Regelung, die als Kriterium für die Zulassung zu einer Polizeischule unabhängig vom Geschlecht eine Mindestkörpergröße vorsieht, kann eine unerlaubte Diskriminierung von Frauen liegen. Eine solche Maßnahme ist nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Union unter Umständen nicht notwendig,

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Zu klein für den Polizeidienst?

Ein Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen muss nicht mindestens 168 cm groß sein. Die Festlegung einer Mindestkörpergröße von 168 cm für männliche Bewerber für den Polizeivollzugsdienst durch Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeri­ums ist rechtswidrig.

Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

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