Fahrlehrer mit Pornovertrieb

Einem Fahrlehrer, der pornographische Schriften verbreitet, kann deswegen sowohl die Fahrlehrerlaubnis wie auch die Fahrschulerlaubnis entzogen werden.

In einem jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzes entschiedenen Fall war der Antragsteller mit seiner 17jährigen Fahrschülerin während einer Unterrichtsstunde

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