Der beim Beladen des Zustellfahrzeugs erlittene Abriss der Bizepssehne stellt einen Dienstunfall dar. In dem hier vom Verwaltungsgericht Aachen entschiedenen Fall hob der klagende Postbote am 12. Mai 2020 ein etwa 30 kg schweres Paket in sein Zustellfahrzeug. Dabei erlitt er einen Abriss der Bizepssehne, welcher eine Operation sowie einen
Lesen