Die Genehmigung eines höheren Portos der Deutsche Post AG für Standard‑, Kompakt‑, Groß- und Maxibriefe (national) ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln, das jetzt die aufschiebende Wirkung einer hiergegen gerichteten Klage anordnete, voraussichtlich rechtswidrig. Unmittelbare Folgen hat diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts allerdings nur für den Antragsteller dieses Verfahrens, einen bundesweit
Lesen