Kalender

Das Fristversäumnis einer Behörde – und die Wiedereinsetzung

Für die Beurteilung, ob eine Behörde eine gesetzliche Frist schuldhaft versäumt hat, gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat. Danach ist auch eine Behörde zu einer wirksamen Postausgangskontrolle verpflichtet. Das Datum eines von der Poststelle der Behörde mittels

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Kalender

Fristenmangement in der Anwaltskanzlei

Der Rechtsanwalt hat durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht. In der Wahl des Verfahrens, mit dem er dies gewährleistet, ist er dabei grundsätzlich frei. Er hat aber sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung

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Briefkasten

Der auf dem Postweg verloren gegangene Schriftsatz – und die Wiedereinsetzung

Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft

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Kalender Frist

Berufungsbegründungsfrist – und die verspätet zugestellte Post

Die Begründung des Bundesgerichtshofs, der Beklagte habe nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass der Verlust der Berufungsbegründung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Prozessbevollmächtigten eingetreten ist, weil es an der dafür erforderlichen aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes

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Die technische Störung beim Fristfax – und die Sorgfaltsanforderungen des Anwalts

Mit den Sorgfaltsanforderungen bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Darmstadt: Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung in Anspruch. Das Landgericht Darmstadt hat die Klage

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Kalender

Fristverlängerungsantrag – und die von der Fachkraft notierte Berufungsbegründungsfrist

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Rechtsanwalt durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht. Hierzu hat er grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelund Rechtsmittelbegründungsfristen auszuschließen. Ein bestimmtes

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Der Übermittlungsfehler bei der Beschwerdebegründung – um 16.27 Uhr

Wiedereinsetzung kann gewährt werden, wenn eine Rechtsmittelbegründung aufgrund eines Übermittlungsfehlers nicht vollständig bei Gericht eingegangen ist, auch wenn der fristgerecht eingegangene Rest des Schriftsatzes wie hier die Mindestanforderungen an eine Rechtsmittelbegründung wahrt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat der Kläger jedoch nicht glaubhaft gemacht, dass er ohne ein

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Schreibblock

Postausgangskontrolle – und das Fristfax

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt ein Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist. Erst danach darf die Frist im

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Vermögensverfall – und der Widerruf der Anwaltszulassung

Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO wird der Vermögensverfall des Rechtsanwalts widerlegbar vermutet, wenn der Rechtsanwalt im maßgeblichen Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung in dem vom Vollstreckungsgericht zu führenden Verzeichnis eingetragen war (§ 882b ZPO). Das gilt nur dann nicht, wenn die den Eintragungen zugrundeliegenden Forderungen im Zeitpunkt des Widerrufs

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Überwachungspflichten bei der Berufungseinlegung über das beA

Versendet ein Rechtsanwalt fristwahrende Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das Gericht, hat er in seiner Kanzlei das zuständige Personal dahingehend zu belehren, dass stets der Erhalt der automatisierten Eingangsbestätigung nach § 46c Abs. 5 Satz 2 ArbGG zu kontrollieren ist. Er hat zudem diesbezüglich zumindest stichprobenweise Überprüfungen

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Berufungsfrist – und die fehlgeschlagene Faxsendung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt ein Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist. Die Anweisung muss die Ermittlung und Eingabe

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Das fehlgeleitete Fristfax – und die Kontrolle des Sendeberichts

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt ein Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist. Erst danach darf die Frist

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Fristwahrung per Telefax – und die Ausgangskontrolle

Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax ist eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der einzelnen Schriftstücke im Rahmen der Ausgangskontrolle nicht erforderlich. Es bedarf insbesondere keiner Anweisung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, den fristgebundenen Schriftsatz und zusätzlich zu übersendende Schriftstücke getrennt per Fax zu übermitteln oder sich durch telefonische Rückfrage bei

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Fristfax – und die Kontrolle des Faxberichts

Ein Rechtsanwalt hat durch organisatorische Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss er nicht nur sicherstellen, dass ihm die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmitteleinlegungs- und Rechtsmittelbegründungsfristen laufen, rechtzeitig vorgelegt werden, sondern

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Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt – und die Vorfrist

Es ist grundsätzlich zulässig, wenn ein Prozessbevollmächtigter die Führung des Fristenkalenders auf sein zuverlässiges Personal überträgt. Allerdings obliegt die Fristenprüfung dem Rechtsanwalt selbst, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung im Zusammenhang mit der fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden. Eine Anweisung an das Büropersonal betreffend die Fristwahrung kann ihn von dieser Verpflichtung

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Fristwahrende Schriftsätze – und die Ausgangskontrolle

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Rechtsanwälte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, die zuverlässig gewährleistet, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig hinausgehen. Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einem

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Das Fax ans Gericht – und die Fristenkontrolle

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt der Rechtsanwalt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist. Diese zwingend notwendige Ausgangskontrolle muss sich

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Berufungsbegründungsfrist – und die falsch gewählte Fax-Nummer

Ein Rechtsanwalt hat bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Telefax-Nummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird. Dazu gehört die Anweisung an das Büropersonal, dass die in einem Sendebericht ausgewiesene Faxnummer nach Ausdruck noch einmal auf ihre Zuordnung zu dem angeschriebenen Gericht zu überprüfen ist.

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Berufungsbegründung – per Fax ans falsche Gericht

Wird die Berufungsbegründung versehentlich nicht ans Berufungsgericht sondern an das erstinstanzliche Gericht gefaxt, reicht es für eine Wiedereinsetzung nicht aus, wenn der Rechtsanwalt vorträgt, die zuständige Kanzleimitarbeiterin habe versehentlich die Faxnummer des Landgerichts in den Schriftsatz eingefügt und ihn per Telefax an diese Nummer versandt; entgegen der Anweisung, die den

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Berufungsbegründung per Telefax – an das falsche Gericht

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt nach § 233 Satz 1 ZPO voraus, dass die Partei ohne ihr Verschulden gehindert war, die versäumte Frist einzuhalten. Dem Prozessbevollmächtigten ist es jedoch bereits als eigenes Kontrollverschulden anzulasten, dass er bei der ihm obliegenden Endkontrolle der Berufungsbegründung die auf dem Schriftsatz vermerkte

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Fristwahrung per Telefax – und die fehlende letzte Seite

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Rechtsanwalt durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang ausschließen. Bei der Übermittlung eines Schreibens per Telefax darf daher der Übermittlungsvorgang erst dann als abgeschlossen angesehen werden, wenn sich der Absender von der ordnungsgemäßen, insbesondere vollständigen Übermittlung überzeugt

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Eigenmächtige Schriftsatzkorrekturen durch das Büropersonal

Werden an dem Entwurf einer Rechtsmittelschrift nach der Durchsicht durch den Rechtsanwalt noch eigenmächtig Korrekturen durch das Büropersonal vorgenommen, muss der Rechtsanwalt dafür Sorge tragen, dass ihm der korrigierte Schriftsatz nebst Anlagen grundsätzlich erneut zur Kontrolle vorgelegt wird. Dumm gelaufen: Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war am letzten Tag

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Oberlandesgericht München

Der auf dem Postweg verloren gegangene fristgebundene Schriftsatz

Ist ein fristgebundener Schriftsatz (hier: Berufungsbegründung) verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bereits dann zu gewähren, wenn die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im

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Fristenkontrolle und Postausgangskontrolle

Nach § 56 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 FGO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Dabei müssen sich die Beteiligten nach § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden ihres Bevollmächtigten zurechnen lassen. Jedes Verschulden,

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Die falsche Telefax-Nummer in der Berufungsschrift

Ein Rechtsanwalt hat – dem Gebot des sichersten Weges folgend – durch geeignete organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht. Zwar darf er sich zur fristwahrenden Übermittlung solcher fristgebundenen Schriftsätze auch eines Telefaxgeräts bedienen. Ebenso darf er die Übermittlung

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Fristenkontrolle bei Postversand – und keine Eingangsbestätigung des Gerichts

Eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle bei rechtzeitiger postalischer Versendung fristgebundener Schriftsätze setzt nicht generell die Einholung einer Eingangsbestätigung vor Streichung der Frist voraus. Ordnet ein Rechtsanwalt die Einholung einer Eingangsbestätigung an, obwohl er hierzu nicht verpflichtet gewesen wäre, können Fehler, die ihm hierbei unterlaufen, die Versagung der Wiedereinsetzung nicht rechtfertigen. In dem

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Der überlange Postlauf – und die Postausgangskontrolle

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür zu sorgen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht. Der Prozessbevollmächtigte muss durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass für den Postversand vorgesehene Schriftstücke zuverlässig auf den Postweg gebracht

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Die allabendliche Postausgangskontrolle – und der Fristenkalender

Die allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze mittels Abgleichs mit dem Fristenkalender dient nicht allein dazu, zu überprüfen, ob sich aus den Eintragungen noch unerledigt gebliebene Fristsachen ergeben. Sie soll vielmehr auch gewährleisten, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht. Zu diesem Zweck sind

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Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze

Mit der Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür Sorge zu tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Postausgangskontrolle durch das Finanzamt

Bei Versäumen der Revisionsfrist ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Revisionskläger ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, und den Wiedereinsetzungsantrag innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses gestellt sowie die zur Begründung des Antrags vorgetragenen Tatsachen glaubhaft gemacht hat (§ 56 Abs. 2

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Mitternachtsfax

Nach § 60 Abs. 1 VwGO ist bei unverschuldeter Versäumung einer gesetzlichen Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Der Wiedereinsetzungsantrag ist binnen eines Monats zu stellen, § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO. Innerhalb der Antragsfrist ist auch die versäumte Rechtshandlung nachzuholen, § 60 Abs. 2 Satz 3

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Die Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze per Telefax

Ein Prozessbevollmächtigter genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze per Telefax nicht bereits dann, wenn er seine Angestellten anweist, das Sendeprotokoll dahingehend zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an die zuvor aufgeschriebene und zumeist in das Schriftstück entsprechend eingefügte Nummer versandt wurde. Zusätzlich bedarf es der Anweisung, die

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Fristwahrung per Telefax

Mit der Ausgangskontrolle bei der Telefaxversendung fristgebundener Schriftsätze hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen. Anlass hierfür bot ein Verfahren, bei dem die Beschwerdebegründung nicht an das Beschwerdegericht (Oberlandesgericht), sondern an das erstinstanzliche Amtsgericht gefaxt worden war. Auf den vom Oberlandesgericht erteilten Hinweis auf die Fristversäumung hat der Antragsgegner Wiedereinsetzung

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Fristwahrendes Telefax – Fristenkontrolle und Postausgangskontrolle

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür zu sorgen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss der Anwalt eine zuverlässige Fristenkontrolle organisieren und insbesondere einen Fristenkalender führen. Erst nach der Fristenkontrolle

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Fristwahrende Schriftsätze – Sorgfaltsanforderungen an die anwaltliche Fristenkontrolle

Aufgrund des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung

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Oberlandesgericht München

Postausgangskontrolle in der Anwaltskanzlei

Der Rechtsanwalt muss durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass die für den Postversand vorgesehenen Schriftstücke zuverlässig auf den Postweg gebracht werden. Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört dabei unter anderem die Anordnung, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Abend jedes Arbeitstages anhand des Fristenkalenders überprüft wird. Die Ausgangskontrolle ist unzureichend, wenn

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Geldscheine

Der Fristverlängerungsantrag an das falsche Gericht

Der Prozessbevollmächtigte trägt die Verantwortung dafür, dass eine fristwahrende Prozesshandlung vor dem zuständigen Gericht vorgenommen wird. Das umfasst die Pflicht, einen Fristverlängerungsantrag darauf zu überprüfen, ob er an das zuständige Gericht adressiert ist, und eventuell fehlerhafte Angaben zu berichtigen. Insbesondere muss dem Rechtsanwalt auffallen, wenn ein für ihn vorbereiteter Antrag

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Fristenkontrolle und Postausgangskontrolle

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Prozessbevollmächtigte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, die zuverlässig gewährleistet, dass die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst dann gestrichen oder anderweit als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die fristwahrende Maßnahme tatsächlich durchgeführt, der Schriftsatz also gefertigt und abgesandt oder zumindest postfertig gemacht, die weitere Beförderung

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Landgericht Bremen

Fristenkontrolle – der Fristenkalender und das Postausgangsbuch

Es gehört zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür Sorge zu tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss der Prozessbevollmächtigte nicht nur sicherstellen, dass ihm die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen laufen, rechtzeitig vorgelegt

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Fristenkontrolle und Postausgangskontrolle im Finanzamt

Nach § 56 Abs. 1 FGO ist Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung der Revision nur zu gewähren, wenn der Revisionskläger ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war, den Wiedereinsetzungsantrag innerhalb von einem Monat nach Wegfall des Hindernisses gestellt und die zur Begründung des Antrags vorgetragenen Tatsachen

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