Ordentliche Änderungskündigung bei der Postbank

Der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz der Arbeitnehmer bei der Postbank – TV Ratio – verbietet nicht generell Änderungskündigungen, die sich nicht im Rahmen der Zumutbarkeitskriterien von § 5 TV-Ratio halten. Nach § 4 TV-Ratio haben die erfassten Arbeitnehmer nur dann einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung innerhalb der Zumutbarkeitsgrenzen des § 5

Lesen

Aus dem Dienst ausscheidende Postbeamte – und die Kosten ihrer Nachversicherung

Die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der Nachversicherung ausscheidender Beamter selbst tragen. Die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost – also die Deutsche Post AG, die Deutsche Telekom AG und die Postbank AG – können daher, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschied, von der Postbeamtenversorgungskasse nicht die Erstattung der Kosten verlangen,

Lesen