Keine Beschlagnahme des gesamten eMail-Verkehrs

Die Anordnung der Beschlagnahme des gesamten auf dem Mailserver des Providers gespeicherten E-Mail-Bestandes eines Beschuldigten verstößt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs regelmäßig gegen das Übermaßverbot.

Zwar ermöglichen die Regelungen der §§ 94 ff. StPO grundsätzlich die Sicherstellung und Beschlagnahme

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Allgemeine eMail-Kontrolle!

Die Sicherstellung und Beschlagnahme von eMails auf dem Mailserver des Providers im Rahmen eines gegen einen Dritten geführten Ermittlungsverfahrens ist nicht verfassungswidrig. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die Sicherstellung und Beschlagnahme von

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