Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Die „Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen“ (PostmindestlohnVO) ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts unwirksam.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Rechtsstreit streiten die Parteien über Entgeltansprüche des Klägers nach dem zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e. V. (Arbeitgeberverband

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Kürzung von Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto

Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur mit Minusstunden verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet.

Die Klägerin des jetzt vom Bundesarbeitsgerichts entschiedenen Fall

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Fußballverletzung als Dienstunfall

Auch eine Verletzung bei einem Fußballturnier kann ein Dienstunfall sein.

Die Teilnahme eines Beamten an einem Fußballturnier unterliegt dann dem Dienstunfallschutz, wenn sie im Zusammenhang mit dem Dienst des Beamten steht, vom Dienstvorgesetzten getragen wird und dienstlichen Interessen und Zwecken

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Nebentätigkeit für die Konkurrenz

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Das soll auch bei Nebentätigkeiten gelten, sofern diesen nicht jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden kann.

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Postboten, Geldbriefe und die Folgen

Ein bei der Deutschen Post AG als Beamter eingesetzter Briefzusteller, der unter Verletzung des Postgeheimnisses Briefsendungen geöffnet hat, um sich das darin befindliche Bargeld rechtswidrig anzueignen, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts

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