Gefangenenpost in Runenschrift

Wird Gefangenenpost (teilweise) in Runenschrift verfasst, kann der Anhaltegrund des § 31 Abs. 1 Nr. 6 StVollzG vorliegen, weil der inkriminierte Brief wegen der Verwendung von Runen teilweise „unlesbar“ war.

Nach welchen Kriterien sich die Lesbarkeit eines Schreibens beurteilt, ist

Artikel lesen

Öffnen von Verteidigerpost

Hat ein Beamter Zweifel, ob es sich tatsächlich um Verteidigerpost handelt, darf er den Gefangenen auffordern, den Briefumschlag in seiner Gegenwart zu öffnen und ihm den Inhalt des Umschlages zu zeigen, da der Gefangene damit einverstanden war. Ein Verstoß gegen

Artikel lesen

Grüße in Sütterlin

Eine Justizvollzugsanstalt darf Briefe eines Gefangenen nicht anhalten, nur weil diese in Deutscher Schreibschrift (der sog. „Sütterlinschrift“) geschrieben sind.

Die von Ludwig Sütterlin um 1911 im Auftrag des preußischen Kulturministeriums entwickelte Schreibschrift wurde ab 1915 in Preußen eingeführt. Sie begann

Artikel lesen