Bundesfinanzhof (BFH)

23:50 – und die übliche Telefaxversendungszeit

Beachtet eine Beschwerdeführerin (oder ihr Prozessbevollmächtigter) bei der Versendung eines fristgebundenen Schriftsatzes kurz vor Mitternacht nicht die übliche Versendungszeit für ein Telefax, liegt hierin ein die Wiedereinsetzung ausschließendes schuldhaftes Fristversäumnis.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist die Frist

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Konkurrentenstreit – und die unterlaufene Verfassungsbeschwerde als Amtspflichtverletzung

Die Weigerung des Justizministeriums, mit einer Stellenbesetzung bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde des übergangenen Notarbewerbers zuzuwarten, kann als schuldhafte Amtspflichtverletzung einzuordnen sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in der Hauptsacheentscheidung vom 08.10.2004 bezüglich der Konkurrentenklage des unterlegenen

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Fristfax bis 23:40

Bei Einlegung von Verfassungsbeschwerden hat regelmäßig die erforderliche Sorgfalt erfüllt, wer einen über die zu erwartende Übermittlungsdauer der zu faxenden Schriftsätze samt Anlagen hinausgehenden Sicherheitszuschlag von 20 Minuten einkalkuliert. Dieser Sicherheitszuschlag gilt auch für die Faxübersendung nach Wochenenden oder gesetzlichen

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Berufungsfrist und Postlaufzeit

Ein Rechtsmittelführer darf davon ausgehen, dass sein Brief den Empfänger innerhalb der von der Post angegebenen normalen Postlaufzeit erreicht; das ist der dem Tag derAufgabe zur Post folgende Tag. Denn die „normale“ Postlaufzeit bestimmt sich nach den veröffentlichten Angaben der

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Die beantragte Fristverlängerung

Ein Prozessbevollmächtigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist bei Gericht zu erkundigen, ob sein Antrag auf Verlängerung der Frist rechtzeitig eingegangen sei und ihm stattgegeben werde.

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs verbietet

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Rechtsanwaltsangestellte darf eintüten

Grundsätzlich darf ein Rechtsanwalt darauf vertrauen, dass eine zuverlässige Büroangestellte einen postfertig zu machenden Schriftsatz in die korrekte Versandtasche einlegt.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür zu sorgen, dass ein fristgebundener Schriftsatz

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Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Post

Der Rechtsmittelführer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen. Wurde der Schriftsatz vom 15.

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Elektronischer Datenaustausch in Scheidungsverfahren

Am 10. Februar 2009 startete im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf der elektronische Datenaustausch zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Familiengerichten. Versicherungszeiten sollen dadurch künftig deutlich schneller ermittelt und so der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren zügiger und einfacher berechnet werden.

Der elektronische Datenaustausch

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