Eine posttraumatische Belastungsstörung kann auch bei Leichenumbettern als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen sein.
In dem aktuell vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte der klagende Leichenumbetter für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge eV langjährig Weltkriegstote im In- und Ausland exhumiert und identifiziert. Die beklagte Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
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