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Rechte Postwurfsendungen

Die Deutsche Post muss auch Publikation der NPD als Postwurfsendung verteilen. Der Bundesgerichtshof hat die Deutsche Post AG verurteilt, die Publikation „Klartext“ der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag als Postwurfsendung zu verteilen.

Für die Zuweisung einer Druckschrift zum Universaldienst im Sinne

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Postwurfsendungen der NPD-Fraktion

Es besteht für die Deutsche Post AG kein Kontrahierungszwang für Postwurfsendungen der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberlandesgericht Dresden die Berufung der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zurückgewiesen, mit der die NPD-Fraktion ihr schon erstinstanzlich vor

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