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Private Krankenversicherung – und der Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen

Dem Versicherungsnehmer kann aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch über zurückliegende Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung zustehen, wenn er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist. Dagegen folgt aus Art. 15 Abs. 1 und 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) grundsätzlich kein Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben

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Versicherung

Prämienanpassungsklausel in der privaten Krankenversicherung

Eine Prämienanpassungsklausel in der privaten Krankenversicherung, nach welcher der Versicherer die Beiträge bei einer Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als fünf Prozent überprüfen und anpassen kann, aber nicht muss, weicht nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG in Verbindung mit

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Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

In § 8b Abs. 1 der Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) in Verbindung mit den Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers ist eine wirksame Grundlage für Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung enthalten. Dies betrifft Beitragserhöhungen, bei denen der Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen eine Abweichung über dem

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Die unwirksame Prämienanpassung der Krankenversicherung – und die Verjährung des Rückforderungsanspruchs

Ein Versicherungsnehmer erlangtedie für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis vom Fehlen des Rechtsgrundes für die Zahlung der Erhöhungsbeträge bereits mit Erhalt einer formal unzureichenden Änderungsmitteilung, und zwar unabhängig davon, ob er zugleich auch Kenntnis von den Tatsachen erlangt, aus denen auch

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Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung – und die Unabhängigkeit des Treuhänders

Eine vom Versicherer mit Zustimmung eines „unabhängigen Treuhänders“ gemäß § 203 Abs. 2 VVG vorgenommene Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung ist nicht allein wegen einer ggf. zu verneinenden Unabhängigkeit des Treuhänders als unwirksam anzusehen. Ist der zustimmende Treuhänder gemäß den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (hier noch § 12b VAG a.F.) ordnungsgemäß

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