Bekleidungsgeschäft

Die Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung – und ihre Begründung

Die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung erfordert nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit), deren Veränderung die Prämienanpassung veranlasst hat. Dagegen muss der Versicherer nicht mitteilen, in welcher Höhe sich diese Rechnungsgrundlage verändert hat. Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren,

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Versicherung

Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung – und die Unabhängigkeit des Treuhänders

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben die Zivilgerichte im Rechtsstreit um die Berechtigung einer Prämienerhöhung nicht zu prüfen, ob der Treuhänder tatsächlich von demjenigen Versicherer unabhängig sei, dessen Prämienerhöhung er zugestimmt habe. Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen diese Rechtsprechung des BGH richtet, nicht zur Entscheidung angenommen.

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