Aktuell befasste sich der Bundesgerichtshof mit der Verjährung von Rückzahlungsansprüchen des Versicherungsnehmers einer privaten Krankenversicherung gegen den Versicherer aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) und aus Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1
Artikel lesen

