Die Teilnahme an den Selbsttests als Zugangsvoraussetzung für den Präsenzunterricht ist für Grundschüler grundsätzlich zumutbar.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Aachen in dem hier vorliegenden Fall den Eilantrag zweier Grundschüler abgelehnt, die sich damit gegen den Einsatz von Corona-Selbsttests
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