Es besteht keine Verpflichtung, bei der Bewerbung von Getränken einen Gesamtpreis einschließlich des Pfandes anzugeben.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in den hier vorliegenden Fällen zwei Klagen eines Wettbewerbsverbandes abgewiesen, der zwei große Handelsketten dazu verpflichten wollte, Getränke
Artikel lesen







