Netflix

Die Preisanpassungsklauseln der Streamingdienste

Die Preisanpassungsklauseln in den AGB führender Streaming-Anbieterinnen sind nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts unwirksam.

Das Kammergericht hat die Berufungen von zwei führenden Streaming-Anbieterinnen gegen zwei Unterlassungsurteile des Landgerichts Berlin zurückgewiesen und damit die beiden Urteile des Landgerichts bestätigt.

Den

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Computerarbeit

Preisanpassungsklauseln in Gasversorgungsverträgen

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Gasversorgungsverträgen mit Endverbrauchern (Normsonderkunden) verwendet, halten die Klauseln

  1. „Ändern sich die allgemeinen veröffentlichten Tarifpreise (Haushalt und Gewerbe) [des Versorgungsunternehmens], so ist [das Versorgungsunternehmen] berechtigt, die Vertragspreise angemessen zu ändern. Die Änderungen werden wirksam
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17%ige Erbbauzinserhöhung

Als Erbbaurecht wird das veräußerliche und vererbliche Recht bezeichnet, auf dem Grundstück eines anderen ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Das hierfür an den Grundstückseigentümer entrichtete Entgelt ist der Erbbauzins. Hierzu werden regelmäßig Erbbauzinsanpassungsklauseln – meist durch Anbindung an

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Gaspreiserhöhungen für „Erdgas Classic“

Gaspreiserhöhungen für Kunden mit Sondervertrag „Erdgas Classic“, wie sie von mehreren Gasversorgern verwendet abgeschlossen wurden, sind nach einem Urteil des Kartellsenats des Oberladensgerichts Celle ohne Rechtsgrundlage und damit unwirksam erfolgt.

In dem vom Oberlandesgericht Celle entschiedenen Fall hatten über 60

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Schild

Preisanpassung bei Gas-Sonderkunden

Bei der Belieferung von Sonderkunden besteht kein gesetzliches Preisänderungsrecht eines Gasversorgungsunternehmens. Mit dieser Begründung hat jetzt der Bundesgerichtshof zwei Urteile des Landgerichts Oldenburg aufgehoben, mit denen die Klagen von Gaskunden gegen Gaspreiserhöhungen abgewiesen worden waren.

Die Kläger der beiden Verfahren

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Preiserhöhung in Erdgas-Sonderverträgen

Der Bundesgerichtshof hat über eine weitere Klage von Erdgas-Sonderkunden gegen Gaspreiserhöhungen entschieden und dabei er die von dem Versorgungsunternehmen in älteren Verträgen verwendete Preisänderungsklausel für wirksam, die in jüngeren Verträgen verwendete Klausel hingegen für unwirksam erklärt. Ferner hat der Bundesgerichtshof

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Keine Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis

Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen, die den Arbeitspreis für Erdgas allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl („HEL“-Preisanpassungsklauseln) binden, benachteiligen die Kunden unangemessen und sind unwirksam. Sie können deshalb nicht Grundlage einer einseitigen Preisanpassung durch das Gasversorgungsunternehmen sein. Dies

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Landgericht Leipzig

Erdgas-Preise

Der Bundesgerichtshof hat heute erneut einige Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen als unwirksam eingestuft. Der BGH gab damit der Klage von Kunden eines Gasversorgers gegen Preiserhöhungen statt, weil die Preisanpassungsklauseln, die der Gasversorger in den Erdgas-Sonderverträgen mit den klagenden Kunden verwendet hat,

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Steigende und fallende Gaspreise

Ein kommunales Gasversorgungsunternehmen darf in seinen Sonderkundenverträgen die Preisanpassungsklausel

„k. [= das beklagte Gasversorgungsunternehmen] darf den Festpreis und den Verbrauchspreis entsprechend § 5 Abs. 2 GasGVV anpassen. Es handelt sich um eine einseitige Leistungsbestimmung, die wir nach billigem Ermessen ausüben

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AG/LG Düsseldorf

Sparkassenentgelte

Die dem Muster von Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel einer Sparkasse

„Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Entgelte im Privat- und Geschäftskundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung der Marktlage (z.B. Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus) und

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Büroklammer

Gaspreis-Kontrolle

Der Bundesgerichtshof hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob der allgemeine Tarif eines Gasversorgungsunternehmens insgesamt oder nur insoweit, wie er erhöht worden ist, der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegt und welche Anforderungen dabei an das Vorbringen des Gasversorgers zu

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