Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen

Das Inkrafttreten der gesetzlichen Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen wurde soeben vom Bundesverfassungsgericht aufgeschoben.

§ 66b Abs. 1 TKG in seiner derzeit geltenden Fassung enthält eine Pflicht, vor Beginn eines Telefongesprächs über die anfallenden Entgelte zu informieren, lediglich bei sog. Premium-Diensten. Ein

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