Das Bundesverfassungsgerichts hatte am 4. Mai 2012 im Wege der . Diese Entscheidung erging zunächst ohne Begründung, denn da das die Neufassung enthaltende Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen am 9. Mai 2012 im Bundesgesetzblatt verkündet werden sollte (und auch verkündet
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