Erhöht der Mobilfunkanbieter seine Preise, besteht für den Kunden unabhängig von der Höhe der Preiserhöhung immer ein Widerspruchsrecht. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall der Klage des Dachverbandes der Verbraucherzentralen teilweise stattgegeben. Dagegen hat es die Form der Androhung der Sperre (in
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