Das Preisgeld eines Beamten

Ein im Rahmen eines Ideenwettbewerbs für Beschäftigte der Bundesverwaltung vereinnahmtes Preisgeld zählt zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und ist daher einkommensteuerpflichtig.

So die Entscheidung des Finanzgerichts Köln in dem hier vorliegenden Fall eines Bundesbeamten, der sich dagegen gewehrt hat,

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Steuerbarkeit eines Preisgeldes

Preise sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes dann als Betriebseinnahmen zu erfassen, wenn sie für eine der betrieblichen Tätigkeit zuzuordnende Leistung verliehen werden. Eine privat veranlasste Zuwendung und damit keine Betriebseinnahme ist hingegen anzunehmen, wenn mit dem in Frage stehenden

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Die Preisgelder eines Architekten

Preisgelder eines freiberuflich tätigen Architekten gehören nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster zu dessen steuerpflichtigen Betriebseinnahmen, wenn die Preisverleihung betriebsbezogen ist und das Preisgeld wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat.

Die Kläger, Gesellschafter einer Architekten-GbR, erhielten für die Planung

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