Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Darlehnsgebühren – und die Verjährung

Der Verjährungsbeginn für bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche wegen rechtsgrundlos geleisteter Darlehensgebühren ist wegen der unklaren Rechtslage zumindest bis zum Ablauf des Jahres 2011 hinausgeschoben. Dies gilt nicht für bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche wegen rechtsgrundlos geleisteter Kontogebühren.

Ist die formularmäßige Vereinbarung der Darlehensgebühr unwirksam, kann

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Darlehensgebühr im Bausparvertrag

Das Landgericht Heilbronn hält die Darlehensgebühr bestimmende allgemeine Bausparbedingung für prüffähig und wirksam. Da die Erhebung von Darlehensgebühren bausparspezifisch ist und diese Besonderheit die materiellen Wertungen im Rahmen der Inhaltskontrolle beeinflusst, können Bausparkassen Darlehensgebühren bei der Inanspruchnahme von Bauspardarlehen verlangen.

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Die Darlehnsgebühr der Bausparkasse

Die Vereinbarung einer Darlehensgebühr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle zugänglich, eine unangemessene Benachteiligung des Bausparers und deshalb unwirksam.

Die Darlehensgebühr ist weder eine Bearbeitungsgebühr noch eine kontrollfreie Preisabrede, sondern eine kontrollfähige Preisnebenabrede- Dies war durch

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