Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Herausgeberin einer Tageszeitung stattgegeben und festgestellt, dass die Zeitungsherausgeberin in ihrer Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG verletzt ist, indem ihr die Äußerung „Den Staat lehne [der Antragsteller] (…) ab“ mit der Begründung gerichtlich untersagt wurde, dass für diese Meinung kein
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