Ein Landratsamt ist verpflichtet, der Presse gegenüber Auskunft über die gemeindegenaue Gesamtzahl der seit Beginn der Pandemie festgestellten Infektionen mit COVID-19 zu erteilen, denn es handelt sich nicht um personenbezogene Daten. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden und gleichzeitig die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
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