Der Zugang zu einem Redeentwurf des Bundeskanzlers kann am Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung scheitern. Für interne Leitungsvorlagen kann eine rechtmäßige Einstufung als Verschlusssachen den Informationszugang ausschließen, wenn die Bekanntgabe der enthaltenen Informationen Nachteile für die Interessen des Bundes befürchten
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