Mit der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und der Meinungs- und Medienfreiheit andererseits bei einer identifizierenden Presseberichterstattung über eine bereits einige Zeit zurückliegende strafrechtliche Verurteilung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Eine den Betroffenen namentlich nennende Berichterstattung
Artikel lesen

































