"Der Spiegel"-Verlagsgebäude in Hamburg

Identifizierenden Presseberichterstattung über eine länger zurückliegende strafrechtliche Verurteilung.

Mit der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und der Meinungs- und Medienfreiheit andererseits bei einer identifizierenden Presseberichterstattung über eine bereits einige Zeit zurückliegende strafrechtliche Verurteilung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Eine den Betroffenen namentlich nennende Berichterstattung

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Pressefreiheit – und die Online-Medien

Journalistisch-redaktionelle Inhalte unterfallen dem verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit sowohl in gedruckter Form als auch in elektronischen Medien.

Das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verleiht in seiner objektiv-institutionellen Dimension und in Ermangelung einer einfachgesetzlichen bundesrechtlichen

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Fernseher

Äußerungen – und ihre Sinndeutung

Die zutreffende Sinndeutung einer Äußerung ist unabdingbare Voraussetzung für die richtige rechtliche Würdigung ihres Aussagegehalts. Sie unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht. Ziel der Deutung ist stets, den objektiven Sinngehalt zu ermitteln. Dabei ist weder die subjektive

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Bundesfinanzministerim (Detlev-Rohwedder-Haus)

„Cum-Ex“ – und keine Auskünfte für die Presse

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Beschwerdeverfahren zu presserechtlichen Auskunftsansprüchen im Zusammenhang mit der „Cum-Ex-Steuergeldaffäre“ entschieden.

Im ersten Fall  hat das Oberverwaltungsgericht den Auskunftsanspruch eines Journalist gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zu der Frage verneint, wann und durch wen Informationen, die

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Presseauskunftsansprüche gegenüber der staatlichen Liegenschaftsverwaltung

Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen schließt Presseauskunftsansprüche gegenüber der staatlichen Liegenschaftsverwaltung nicht zwingend aus. Pressevertreter können bei überwiegendem Informationsinteresse von der staatlichen Liegenschaftsverwaltung Auskunft auch über Sachverhalte verlangen, die dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterliegen.

In dem jetzt

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Gekaufte Beiträge in Printmedien

Das an die deutschen Printmedien gerichtete Verbot, gesponserte Beiträge ohne Kennzeichnung mit dem Begriff „Anzeige“ zu veröffentlichen, verstößt nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union grundsätzlich nicht gegen das europäische Unionsrecht. Da der Unionsgesetzgeber für die Printmedien hierzu noch

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Bundesverwaltungsgericht

Berichterstattung in einem Wochenblatt

Auch die wahrheitswidrige Presseberichterstattung eines Wochenblatts stellt einen rechtwidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wegen dem ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog besteht.

In dem hier vom Landgericht Heidelberg entschiedenen Fall ist die Klägerin

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Amtsgericht

Die Werbesendung „Einkauf Aktuell“

Die Deutsche Post AG darf auch weiterhin die Werbesendung „Einkauf Aktuell“ verteilen. Wettbewerbsrechtliche Bedenken aufgrund von redaktionellen Beiträgen im „Einkauf Aktuell“ stehen dem nach Meinung des Bundesgerichtshofs nicht entgegen.

„Einkauf Aktuell“ ist eine Werbesendung, die neben dem Fernsehprogramm auch verschiedene

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Doping einer Leistungssportlerin

Im Rechtsstreit der ehemaligen Leistungssportlerin Grit Breuer gegen den Heidelberger Biologen Prof. Dr. Werner Franke hat das Landgericht Hamburg letzterem jetzt verboten, weiter zu behaupten, Breuer habe 1985, als sie gerade 13 Jahre alt gewesen sei, von ihrem damaligen Trainer

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Gegendarstellung bei Fotomontagen

Auch Bildveröffentlichungen sind gegendarstellungsfähig, soweit durch sie eine Tatsachenbehauptung aufgestellt wird. Der bloße Umstand, daß es sich bei einem veröffentlichten Bild um eine reine Fotomontage – im Sinne einer Zusammenstellung unverändert gebliebenen Bildmaterials – handelt, stellt noch keine zur Gegendarstellungsfähigkeit

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Zu Tränen gerührt

Die Mitteilung, der Betroffene sei „zu Tränen gerührt“ gewesen, bezieht sich auf dem Beweis zugängliche körperliche Vorgänge und ist deshalb eine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung.

Eine Tatsachenbehauptung wird durch einschränkende Zusätze in der Regel jedenfalls dann nicht zur Meinungsäußerung, wenn sie in

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