Mit der Unzulässigkeit einer Bildberichterstattung über einen Bundespolizisten, der bei einem Einsatz anlässlich eines Neonazifestivals Aufnäher an seiner Uniform trug hatte sich nunmehr der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Sachsen: Der klagende Bundespolizist unterstützte bei der Veranstaltung „Rechts rockt nicht“ am 22.06.2019 in Ostritz die Landespolizei
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