Nachrichten

Du arbeitest mit Querdenkern zusammen!

Der Vorwurf einer „Zusammenarbeit mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ kann eine zulässige Meinungsäußerung darstellen.

In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall wendet sich die Klägerin unter anderem gegen die in der beklagten überregionalen Tageszeitung veröffentlichte Aussage, wonach sie

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung – oder: wieder einmal die Pressekammer des Landgerichts Berlin

Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer einstweiligen Anordnung erneut festgestellt, dass eine im Beschlusswege erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung des Landgerichts Berlin die betroffene Website-Betreiberin in ihrem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20

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Das öffentliche Interesse an den Gurlitt-Bildern

Ist durch die Veröffentlichung zahlreicher Einzelobjekte auf der Internetplattform „www.lostart.de“ dem öffentlichen Informationsinteresse am „Schwabinger Kunstfund“ bereits in einem weitgehenden Umfang Rechnung getragen worden, besteht in Bezug auf diejenigen beschlagnahmten Gegenstände, die nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand zum rechtmäßigen Besitz des

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Aktenvermerk

Briefliche Äußerungen Mollaths im Internet

Die Verbreitung unwahrer Behauptungen ist durch die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Pressefreiheit nicht gedeckt. Auch wenn an einem Dokument ein öffentliches Interesse besteht, ist es dem Betreiber eines Internet-Portals zuzumuten, die unrichtigen Tatsachenbehauptungen herauszunehmen.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht

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Die „durchgeknallte Frau“

Die Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“ kann, abhängig vom Kontext, eine ehrverletzende Äußerung sein, die nicht mehr vom Grundrecht auf

Meinungsfreiheit gedeckt ist. Mit dieser Begründung gab jetzt das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde einer ehemaligen Landrätin und Landtagsabgeordneten teilweise statt, die sich

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