Fernseher

True-Crime-TV – oder: kritische Werturteile zur Arbeit einer Profilerin im Fernsehen

Kritische Anmerkungen eines Wissenschaftlers hinsichtlich der Arbeitsweise einer sog. Profilerin, die echte Verbrechen und Verbrecher im Fernsehen analysiert, sind hinzunehmen, wenn sie ersichtlich dazu dienen, die Allgemeinheit darüber aufzuklären, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie nach Ansicht des kritisierenden Wissenschaftlers nicht wissenschaftlichen Standards genügen.  Es besteht mithin kein Unterlassungsanspruch

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Presseartikel – und ihr Vorhalten in Online-Pressearchiven

Soweit nicht die ursprüngliche oder eine neuerliche Berichterstattung, sondern das öffentlich zugängliche Vorhalten eines Berichts, insbesondere in Presse-Archiven, in Rede steht, ist dessen Zulässigkeit anhand einer neuerlichen Abwägung der im Zeitpunkt des jeweiligen Löschungsbegehrens bestehenden gegenläufigen grundrechtlich geschützten Interessen zu beurteilen. Dabei ist die ursprüngliche Zulässigkeit eines Berichts allerdings ein

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Landgericht/Amtsgericht Düsseldorf

Die Pressemitteilung eines Amtsgerichts – und der Persönlichkeitsschutz des Angeklagten

Die Pressemitteilung eines Amtsgerichts verletzt dann das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren und sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, wenn die Medieninformation nicht mit Blick auf die Unschuldsvermutung und die Auswirkungen auf das Strafverfahren gerade zu seinem Beginn mit der gebotenen Sachlichkeit, Objektivität und Zurückhaltung erfolgt. Für eine Veröffentlichung einer solchen

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Konferenzraum

Die Bikini-Frau neben dem Prominenten

Ist es zulässig, ein Foto in der Presse zu veröffentlichen, das mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten zeigt? Das Oberlandesgericht Karlsruhe verneint dies und spricht der auf dem Foto abgebildeten Frau einen Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB i.V. mit § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB, §

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Bundesverwaltungsgericht

Der Sinn einer Presseveröffentlichung

Bei der Deutung des Sinnes einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung ist die Äußerung stets in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. Zu den Schutzgütern des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zählt die soziale Anerkennung

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Das öffentliche Interesse an den Gurlitt-Bildern

Ist durch die Veröffentlichung zahlreicher Einzelobjekte auf der Internetplattform „www.lostart.de“ dem öffentlichen Informationsinteresse am „Schwabinger Kunstfund“ bereits in einem weitgehenden Umfang Rechnung getragen worden, besteht in Bezug auf diejenigen beschlagnahmten Gegenstände, die nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand zum rechtmäßigen Besitz des Kunstsammlers gehören könnten im gerichtlichen Eilverfahren kein anerkennenswertes Informationsinteresse der

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Aktenvermerk

Briefliche Äußerungen Mollaths im Internet

Die Verbreitung unwahrer Behauptungen ist durch die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Pressefreiheit nicht gedeckt. Auch wenn an einem Dokument ein öffentliches Interesse besteht, ist es dem Betreiber eines Internet-Portals zuzumuten, die unrichtigen Tatsachenbehauptungen herauszunehmen. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in dem hier vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dem

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Schlagworte vs. Sachlichkeit – die Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft

Das Sachlichkeitsgebot wird von der Staatsanwaltschaft gewahrt, wenn in der Veröffentlichung über eine Anklageerhebung Schlagworte verwendet werden, die seit Monaten der interessierten Öffentlichkeit bereits bekannt sind und einen hohen Wiedererkennungswert haben. So das Verwaltungsgericht Berlin in dem hier voriegenden Fall eines Antragstellers, der die verwendeten Begriffe in einer Pressemitteilung für

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Die „durchgeknallte Frau“

Die Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“ kann, abhängig vom Kontext, eine ehrverletzende Äußerung sein, die nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Mit dieser Begründung gab jetzt das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde einer ehemaligen Landrätin und Landtagsabgeordneten teilweise statt, die sich gegen einzelne Äußerungen im Beitrag eines Online-Mediums gewandt hatte. Was

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