Aus Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO folgt grundsätzlich kein Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben samt Anlagen zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung.
Ein solcher Anspruch lässt sich nicht auf Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO stützen. Allerdings
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