Die gesetzliche Krankenversicherung muss keine Kostenerstattung für eine Entwöhnungsbehandlung in einer Privatklinik leisten.
In dem hier vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Fall hatte eine 66-jährige Frau aus der Region Hannover geklagt, die seit Jahren medikamentenabhängig ist. Als ihre Ärzte keine Schlafmittel
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