Eine Verfassungsbeschwerde gegen die im rheinland-pfälzischen Privatschulgesetz enthaltene Regelung der Schülerbeförderungskosten für die Freien Waldorfschulen ist mangels vorheriger Beschreitung des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten unzulässig. Da Landesregierung und Landtag die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die angegriffene Ungleichbehandlung in der besonderen Funktion,
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