Die ge­sund­heit­li­che Eig­nung eines Pro­be­be­am­ten

Maß­geb­li­cher Zeit­punkt für die Be­ur­tei­lung der ge­sund­heit­li­chen Eig­nung eines Pro­be­be­am­ten ist der Ab­lauf der Pro­be­zeit, nicht der Zeit­punkt des Er­las­ses der letz­ten Ver­wal­tungs­ent­schei­dung.

Einem Be­am­ten auf Probe fehlt die ge­sund­heit­li­che Eig­nung für die Be­ru­fung in das Be­am­ten­ver­hält­nis auf Le­bens­zeit, wenn

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

Sind die vom Ministerium angeführten Gründe überwiegend nicht tragfähig, die zu einer negativen Bewährungsbeurteilung zur Ernennung zum Professor unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geführt haben, kann trotz eines derart reduzierten Beurteilungsspielraum nicht von einer Bewährung ausgegangen werden. Vielmehr

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Probezeitkündigung nach Arbeitsunfall

Eine Probezeitkündigung ist nicht schon deshalb treuwidrig, weil sie im Zusammenhang mit der infolge eines Arbeitsunfalles eingetretenen Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters ausgesprochen wurde. Auf die europarechtsfreundliche Auslegung des § 242 BGB (hier: Art. 30 GRC) führt zu keinem anderen Ergebnis.

Die

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Kündigung wegen HIV-Infektion

Eine HIV-Infektion hindert den Arbeitgeber nicht, das Arbeitsverhältnis nach Bekanntwerden der Infektion zu kündigen.

In einer jetzt vom Arbeitsgericht Berlin entschiedenen Kündigungsschutzklage ist der Arbeitnehmer HIV-infiziert und wurde von dem Arbeitgeber, einem Pharmaunternehmen, als Chemisch-Technischer Assistent beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte

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Personalratsbeteiligung bei Probezeitkündigung

Verweigert der Personalrat die nach dem Landespersonalvertretungsrecht vor Ausspruch einer Probezeitkündigung erforderliche Zustimmung, kann die Kündigung auch dann erst nach Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist wirksam erfolgen, wenn die für die Zustimmungsverweigerung angeführten Gründe rechtlich unbeachtlich sind.

Dies führt zwar, worauf

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Praktikum und Probezeit

Ein Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt nicht die Probezeit. Mit dieser Begründung hat jetzt das Arbeitsgericht Duisburg die Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden abgewiesen, dem innerhalb der viermonatigen Probezeit gekündigt worden war.

Der Auszubildende berief sich darauf, die Zeiten seines der

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