Probezeitkündigung eines evangelischen Pfarrers

Bei der Kündigung eines evangelischen Pfarrers sind die staatlichen Arbeitsgericht nur dann zuständig, wenn ein Arbeitsverhältnis und kein kirchengesetzlich geregeltes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis begründet wurde.

Seit dem 1.01.2011 gilt einheitlich in der EKM das Kirchengesetz zur Regelung der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen

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Kündigung eines HIV-Infizierten

Die Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion während der Probezeit, der bei der Herstellung von Medikamenten im „Reinbereich“ eingesetzt worden ist, für den der Arbeitgeber allgemein festgelegt hatte, dass Arbeitnehmer mit Erkrankungen jedweder Art – insbesondere auch Arbeitnehmer mit HIV-Infektion –

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Kündigung ohne Vollmacht

Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 174 Satz 1 BGB.

Mit dieser Begründung hat das Bundesarbeitsgericht in dem hier

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