Wegen einer Verletzung durch einen zu heiß servierten Tee gibt es weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld.
In dem hier vom Landgericht Oldenburg entschiedenen Fall erwarb die klagende Kundin in einem McDonalds Schnellrestaurant ein Tee, die sie in einem Becher mit Deckel
Artikel lesen





Hat eine Firma ein mit einem Fehler behaftetes Produkt in den Verkehr gebracht und hat hierduch eine Person einen Zahnschaden erlitten, steht die Firma für den Schaden ein und hat Schmerzensgeld zu leisten aus Produkthaftung.



