Haben sich Profisportler unfreiwillig einer Schiedsgerichtsvereinbarung in ihrem Vertrag unterworfen, ist diese unwirksam. Hat ein Verband ein Sportlerteam ohne sachlich gerechtfertigten Grund anders behandelt als die übrigen Nationalteams, kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall der Klage
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