Für die Prognose eines Krankenhauses zur Mindestmengenregelung von Operationen ist u.a. das „vorangegangene Kalenderjahr“ maßgebend, das aber nicht mit den letzten vier Quartalen gleichzusetzen ist. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in dem hier vorliegenden Fall die Rechtswidrigkeit des Widerlegungsbescheides der Krankenkassen festgestellt, da das Krankenhaus seine Prognose auf
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