Tatsachen, die einen Straftatbestand erfüllen (können), dürfen für die nach § 67d Abs. 2, 6 StGB zu treffende Prognose auch ohne rechtskräftige Verurteilung herangezogen werden. Im hier vom Oberlandesgericht Braunschweig entschiedenen Fall lag der Unterbringhung eine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 18 Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von
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