Leitender Revisor

Der Leiter der Revisionsabteilung einer Genossenschaftsbank ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch dann kein leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG, wenn ihm Prokura erteilt wurde.

Allein die Prokuraerteilung genügt, so das BAG,

Artikel lesen