Ein redlich erworbener Doktorgrad kann wegen eines späteren unwürdigen Verhaltens in der Gestalt der Manipulation und Fälschung von Forschungsergebnissen entzogen werden. Der Kläger des jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Falls ist Physiker. Er wurde von der beklagten Universität Konstanz im Januar 1998 zum Doktor der Naturwissenschaften promoviert. Vom Sommer 1998 bis
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