Das auf einer Grünfläche am Bundeskanzleramt befindliche Protestcamp ist weiterhin als eine Versammlung anzusehen.
Die Polizei hatte mit Bescheid vom 21. August 2025 festgestellt, dass die angemeldete Zusammenkunft nicht mehr die Eigenschaft einer Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin erfülle,
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