Klimacamp

Ein Protestcamp ist keine Versammlung

Das Camp im Altonaer Volkspark anlässlich des G20-Gipfels war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Versammlung.

Bei einem deutlichen Übergewicht von Beherbergungsinfrastruktur (Schlafzelte, Sanitär- und Versorgungseinrichtungen) ist ein „Protestcamp“ unabhängig von seiner konzeptionellen Ausrichtung keine durch Art. 8 GG geschützte

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G20-Protestcamp – ein Verbot ist doch nicht so einfach…

Nachdem das Hamburgische Oberverwaltungsgericht dem G20-Protestcamp noch den Versammlungscharakter abgesprochen hatte, hat das Bundesverfassungsgericht dies nun korrigiert und der Stadt Hamburg aufgegeben, die Genehmigung des Protestcamps ausschließlich unter versammlungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

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