§ 100a Abs. 1 Satz 1 StPO erlaubt den Zugriff auf beim Provider zwischenoder endgespeicherte („ruhende“) E‑Mails. § 100a Abs. 1 Satz 1 StPO (der § 100a Abs. 1 StPO aF entspricht) stellt eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den verdeckten Zugriff auf beim Provider gespeicherte („ruhende“) E‑Mails dar. Auch bei E‑Mails, die nach Kenntnisnahme beim Provider
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