Ein Anspruch ist regelmäßig dann im Sinne einer Ausschlussfrist fällig, wenn der Gläubiger ihn annähernd beziffern kann. Die Forderung muss in ihrem Bestand feststellbar sein und geltend gemacht werden können . Bei einem Arbeitnehmer ist ein arbeitsvertraglich vereinbarter Provisionsanspruch nicht von einer Provisionsabrechnung abhängig. Die §§ 87 ff. HGB finden
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