Der Provisionsanspruch der Bezirksvertreter

Die gesetzlichen Regelungen über die Bezirksprovision sind in den allgemeinen Grenzen dispositiv. Aus Art. 7 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18.12 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter ergibt sich nichts

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