Provisionen und die Elterngeldberechnung

Auch wenn das Elterngeldgesetz anordnet, dass Einnahmen, die im Lohnsteuer­abzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelt werden, bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt werden, sind Provisionen, die ein Arbeitgeber faktisch als sonstige Bezüge behandelt hat, bei der Elterngeldberechnung zu berücksichtigen. Zumindest dann, wenn

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