Der Betrug setzt voraus, dass der Täter durch Täuschung einen Irrtum erregt und der Getäuschte irrtumsbedingt eine Vermögensverfügung vornimmt. In Fällen des Prozessbetruges als Unterfall des Dreiecksbetruges trifft ein Organ der Rechtspflege irrtumsbedingt eine Entscheidung, die unmittelbar die Vermögenslage der materiell Berechtigten verändert. Die Betrugshandlung kann im Prozessverkehr jeder Art
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