Der nicht mehr postulationsfähige Prozessbevollmächtigte

Hatte ein Beteiligter einen Prozessbevollmächtigten bestellt, dem die erforderliche Postulationsfähigkeit fehlt, so führt dies nicht dazu, dass der Beteiligte nicht nach Vorschrift des Gesetzes im Sinne von § 138 Nr. 4 VwGO vertreten war. Im hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall machte der Kläger geltend, es liege ein absoluter Revisionsgrund im

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der Rechtsanwalt vor dem Finanzgerichten – und die nicht angeforderte Prozessvollmacht

Die Nichtanforderung einer Vollmacht beim Auftreten eines Rechtsanwalts stellt keine unrichtige Sachbehandlung seitens des Finanzgerichts dar. Anlass für diese Feststellung des Bundesfinanzhofs war die Kostenbeschwerde eines Insolvenzverwalters. Die Insolvenzschuldnerin hatte im Jahr 2010 vor dem Finanzgericht Klage gegen sie betreffende Steuerbescheide erhoben. Im Jahr 2012 wurde das Insolvenzverfahren über ihr

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Landgericht Bremen

Welcher Rechtsanwalt hat denn hier unterschrieben?

Eine Berufung ist nicht schon deshalb unzulässig, weil nicht erkennbar ist, dass die Berufungsbegründung von dem durch den Briefbogen als Ersteller ausgewiesenen Rechtsanwalt unterschrieben wurde. Im hier vom Bundesgerichtshof beurteilten Fall war zwar anders als in anderen Schriftsätzen in der Berufungsbegründung nicht angegeben, dass die Unterschrift von dem Prozessbevollmächtigten zweiter

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Bundesfinanzhof (BFH)

Schriftliche Prozessvollmacht

Nach § 62 Abs. 2 FGO können sich die Beteiligten u.a. durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen (§ 62 Abs. 6 Satz 1 FGO). Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter eine in §

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Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse vom Standpunkt einer verständigen Partei aus zu beurteilen. Maßgebend ist, ob sich ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten bedient hätte.

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Terminsverlegung wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

Bei einer Verhinderung wegen Erkrankung reicht im Allgemeinen zur Glaubhaftmachung die Vorlage eines substantiierten privatärztlichen Attestes aus, aus dem sich die Verhandlungsunfähigkeit eindeutig und nachvollziehbar ergibt. Wird ein Antrag auf Terminsverlegung wegen des Vorliegens einer Erkrankung erst kurz vor dem Sitzungstag gestellt, dann sind die Gründe für die Verhinderung so

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die Sozietät als Prozessbevollmächtigter – und die Ablehnung des Terminsverlegungsantrags

Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Verhinderung eines Prozessvertreters nicht als erheblicher Grund i.S. des § 227 Abs. 1 ZPO anzusehen, wenn die Prozessvollmacht einer Sozietät erteilt worden ist und der betreffende Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann. Letzteres zu beurteilen hängt von den Verhältnissen

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Bücherregal

Der fristgerechte Eingang beim richtigen Gericht

Es gehört zu den Aufgaben des Verfahrensbevollmächtigten, dafür zu sorgen, dass ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Beschwerdebegründung innerhalb der laufenden Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht. Aufgrund des verfahrensrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) darf einem Beteiligten die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Klagerücknahme durch vollmachtlosen Vertreter

Hat ein Bevollmächtigter eine Klage beim Finanzgericht ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht eingereicht, so kann er diese Klage gleichwohl auch wieder zurücknehmen. Die Klagerücknahme durch den vollmachtlosen Vertreter ist wirksam. Wer als Bevollmächtigter ohne schriftliche Vollmacht auftritt, handelt in fremdem Namen als Vertreter ohne Vertretungsmacht. Setzt das Gericht dem angeblichen

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Bundesfinanzhof (BFH)

Vollmachtsvorlage im Finanzgerichtsverfahren

Nach § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO können sich die Beteiligten im finanzgerichtlichen Verfahren durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Vor dem Bundesfinanzhof müssen sich die Beteiligten nach § 62 Abs. 4 Satz 1 FGO durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Dies gilt gemäß § 62 Abs. 4 Satz 2 FGO auch für

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Landgericht Bremen

Anerkenntnis in der Revisionsinstanz – durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten

Der Revisionsbeklagte kann den gegen ihn geltend gemachten Anspruch, jedenfalls solange der Kläger seine Revision noch nicht begründet hat, durch Erklärung seines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten anerkennen. Das Anerkenntnis ist in diesem Fall ungeachtet dessen wirksam, dass die Prozessbevollmächtigten der Beklagten nicht beim Bundesgerichtshof zugelassen sind. Die Erklärung eines Anerkenntnisses unterliegt als

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Bundesfinanzhof (BFH)

Zurückweisung eines Bevollmächtigten

Gegen den die Zurückweisung des Bevollmächtigten betreffenden Beschluss des Finanzgerichts ist die Beschwerde nicht statthaft, § 128 Abs. 1 Halbsatz 2 FGO. Nach § 128 Abs. 1 FGO sind alle Entscheidungen des Finanzgericht, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters beschwerdefähig, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Der im Streitfall angefochtene

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Landgericht Bremen

Die Pflicht eines Rechtsanwalts, für eine Vertretung bei Erkrankung zu sorgen

Mit der Pflicht eines Rechtsanwalts, für eine Vertretung bei Erkrankung zu sorgen, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof im Rahmen der Beurteilung eines Wiedereinsetzungsantrags zu befassen: Aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) sowie auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs.

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Landgericht Bremen

Der prozessunfähige Kläger

Das Prozessgericht darf eine Klage wegen fehlender Prozessfähigkeit des Klägers ohne dessen Anhörung nur dann als unzulässig abweisen, wenn es ihn zum Termin geladen und mit der Ladung analog § 34 Abs. 3 Satz 2 FamFG auf die Folgen seines Ausbleibens hingewiesen hat. Bevor das Prozessgericht die Klage einer prozessunfähigen

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Landgericht Bremen

Mandatsniederlegung und Fristversäumnis

Hat eine Partei zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung eines Notanwalts beziehungsweise eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann in Betracht, wenn die Partei die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat. Dass die Beendigung

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Der neue Prozessbevollmächtigte und die Fristenkontrolle

Ein Rechtsanwalt, der einem anderen Rechtsanwalt einen Rechtsmittelauftrag per EMail zuleitet, darf nicht allein wegen der Absendung der EMail auf deren ordnungsgemäßen Zugang beim Adressaten vertrauen. Er muss vielmehr organisatorische Maßnahmen ergreifen, die ihm eine Kontrolle des ordnungsgemäßen Zugangs ermöglichen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt der Rechtsanwalt seiner Pflicht

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Anwaltsmandatierung und Verfahrensfähigkeit des Betroffenen im Betreuungsverfahren

Der Betroffene ist in Betreuungssachen als verfahrensfähig anzusehen, ohne dass es auf seine Fähigkeit ankommt, einen natürlichen Willen zu bilden. Die Verfahrensfähigkeit umfasst auch die Befugnis, einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen. Gemäß § 275 FamFG ist der Betroffene im Betreuungsverfahren ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig. Die Verfahrensfähigkeit umfasst dabei das

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Die verspätete Vorlage der Prozessvollmacht

Ein Vollmachtsmangel, der zu einem klageabweisenden Prozessurteil geführt hat, kann durch eine nachträgliche Bevollmächtigung nicht mehr behoben werden. Von einer nachträglichen Bevollmächtigung ist jedoch der spätere Nachweis einer rechtzeitigen Vollmachterteilung zu unterscheiden. Der Nachweis einer bereits für die Vorinstanz erteilten Vollmacht kann – durch Vorlage der Vollmachtsurkunde (§ 80 ZPO)

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Die Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

Nach § 233 ZPO ist einer Partei, die ohne ihr Verschulden verhindert war, die Frist zur Begründung der Revision einzuhalten, auf ihren Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten steht dem Verschulden der Partei nach § 85 Abs. 2 ZPO gleich. Der Wiedereinsetzungsantrag muss nach

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Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei plötzlich auftretender Erkrankung

Mit den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei plötzlich auftretender Erkrankung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Anlass hierfür bot eine Familiensache, in der das Oberlandesgericht Celle die Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist verweigert hatte: Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute und streiten in einem am 1. Juli 2009 eingeleiteten Verfahren um

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Vertretung der Aktiengesellschaft im Rechtsstreit mit dem Vorstand

Die Vertretung der Aktiengesellschaft im Rechtsstreit mit dem Vorstand ist dem Aufsichtsrat als Gremium zugewiesen, das seinen Willen dadurch bildet, dass es einen Beschluss fasst. Dieser Vorgang einheitlicher Willensbildung kann nicht durch die Entscheidung eines Aufsichtsratsmitglieds oder des Aufsichtsratsvorsitzenden ersetzt werden. Erteilt der Aufsichtsratsvorsitzende im Rechtsstreit mit dem Vorstand eine

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Der vollmachtlose Gläubigervertreter im Zwangsversteigerungstermin

Der in einem Zwangsversteigerungsverfahren namens eines Berechtigten von einem vollmachtlosen Vertreter gestellte Antrag, den Zuschlag wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze zu versagen, kann von dem Berechtigten – sofern der Antrag nicht bereits wegen des Vollmachtsmangels zurückgewiesen worden ist – auch nach dem Schluss der Verhandlung über den Zuschlag mit rückwirkender Kraft

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Der Wille des Klägers und das gegenteilige Handeln seines Prozessbevollmächtigten

Teilanerkenntnis, Erledigungserklärung und Vergleich sind vom Prozessbevollmächtigten auch dann wirksam erklärt worden, wenn der Kläger behauptet, mit den Erklärungen nicht einverstanden gewesen zu sein. Nach § 101 Abs. 2 SGG erledigt das angenommene Anerkenntnis insoweit den Rechtsstreit in der Hauptsache. Die übereinstimmende Erledigung als prozessbeendender Tatbestand ist auch in der

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Oberlandesgericht München

Beweiswirkung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses

Die Beweiswirkung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses entfällt, wenn sein Inhalt vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben richtig sein können. Der Gegenbeweis ist nicht schon geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtsanwalt

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Der Richter als Prozessbevollmächtigter

Die Dienstaufsicht darf einem im aktiven Dienst befindlichen Richter untersagen, in einem am Nachbargericht anhängigen Verfahren als Prozessbevollmächtigter des Klägers aufzutreten. Diese Maßnahme der Dienstaufsicht verletzt den Richter auch nicht in seiner richterlichen Unabhängigkeit. Die Dienstaufsicht der zuständigen Behörde berührt als solche die richterliche Unabhängigkeit nicht, solange sie sich im

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Bundesfinanzhof (BFH)

Kostenrechnung an Prozessbevollmächtigte

Nun werden auch vom Finanzgericht Düsseldorf die Gerichtskostenrechnungen an den Prozessbevollmächtigten geschickt. Wie das Finanzgericht Düsseldorf mitteilt, werden schon seit einiger Zeit – entgegen der bisherigen Praxis – Kostenrechnungen grundsätzlich an den Bevollmächtigten des finanzgerichtlichen Verfahrens gesandt. Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Prozessbevollmächtigte lediglich der Adressat und

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Anforderungen an den Anwaltszwang

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung der Beklagten. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen, ohne die Revision zuzulassen. Dagegen wendet sich der Kläger mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde. Nach dem Bundesarbeitsgericht genügt die Beschwerdebegründung

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Rechtsanwaltsangestellte darf eintüten

Grundsätzlich darf ein Rechtsanwalt darauf vertrauen, dass eine zuverlässige Büroangestellte einen postfertig zu machenden Schriftsatz in die korrekte Versandtasche einlegt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür zu sorgen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen

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Nur über meinen Rechtsanwalt

Ein Mieter hat gegen seine Vermieter einen Anspruch darauf, dass telefonische oder briefliche Korrespondenz nur über deren Rechtsanwalt geführt wird. Ein solcher Anspruch folgt für das Landgericht Hamburg aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB sowie der mietvertraglichen Nebenpflicht zur wechselseitigen Rücksichtnahme, die auch nach

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Landgericht Bremen

Zustellungen an die anwaltlich vertretene Partei

Die anwaltlich vertretene Partei darf darauf vertrauen, dass Zustellungen von Entscheidungen, welche den Fortbestand oder die Ausgestaltung der Prozesskostenhilfe betreffen, an ihren Anwalt erfolgen. Unterlässt der Anwalt die erforderlichen Maßnahmen, um der Partei nachteilige Entscheidungen zur Prozesskostenhilfe anzugreifen, da er das Mandat als beendet ansieht, so kann der Partei bei

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Makler als Vertreter im Zwangsversteigerungsverfahren

Immobilienmakler sind nicht befugt, einen Gläubiger als Beteiligten im Sinne von § 9 ZVG in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren zu vertreten. Die Befugnis, Bieter zu vertreten, bleibt davon unberührt. Ein Immobilienmaklter verstößt mit seinem Angebot, für Gläubiger in gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren Terminsvertretungen zu übernehmen und durchzuführen, gegen § 79 Abs. 2 ZPO.

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Courthouse

Fehler des Schuldneranwalts im Insolvenzverfahren

Dem Schuldner kann das Fehlverhalten seines Verfahrensbevollmächtigten, der das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vermögensverzeichnis eigenmächtig ändert, nicht als eigenes (qualifiziertes) Verschulden zugerechnet werden. Dem Schuldner kann in einem solchen Fall ein mögliches Fehlverhalten ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht gemäß §§ 4 InsO, 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet werden. Gemäß § 85 Abs.

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Landgericht Bremen

Streitverkündung gegen den Prozessbevollmächtigten

Die Zulässigkeit der Streitverkündung ist grundsätzlich nicht im Erstprozess, in dem der Streit verkündet wird, sondern erst im Folgeverfahren zwischen dem Streitverkünder und dem Streitverkündungsempfänger zu prüfen. Dies gilt auch dann, wenn die Streitverkündung gegenüber dem bereits bestellten oder erwarteten Prozessbevollmächtigten des Gegners erfolgt. § 72 Abs. 2 Satz 2

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Zustellungen bei der PKH-Überprüfung

Auch nach dem formellen Abschluss des Hauptsacheverfahrens haben Zustellungen im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren (§§ 120 Abs. 4, 124 ZPO) jedenfalls dann gemäß § 172 Abs. 1 ZPO an den Prozessbevollmächtigten der Partei zu erfolgen, wenn dieser die Partei im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren vertreten hat. Nach § 120 Abs. 4 ZPO kann das Gericht innerhalb

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Das vollmachtlos eingelegte Rechtsmittel

Wird für einen (angeblich) Vertretenen ohne dessen Vollmacht von einem Rechtsanwalt als Vertreter ein Verfahren eingeleitet oder ein Rechtsmittel eingelegt, so ist der Vertretene Beteiligter des Verfahrens. Nach endgültiger Verweigerung der Vollmacht ist derjenige kostenpflichtig, der den nutzlosen Verfahrensaufwand veranlasst hat. Hat der Prozessbeteiligte die Beiordnung des Rechtsanwalts zur Durchführung

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Entpflichtung eines beigeordneten Rechtsanwalts

Ein wichtiger Grund für die Entpflichtung eines vom Gericht beigeordneten Rechtsanwalts (§ 48 Abs. 2 BRAO) liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Prozessbeteiligten und seinem Anwalt nachhaltig gestört ist. Die Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts kommt regelmäßig nicht mehr in Betracht, wenn ein sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten des

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Oberlandesgericht München

Zustellung an den Nicht-Anwalt

Zustellungen an einen gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßenden Bevollmächtigten sind bis zu dessen Zurückweisung durch das Gericht wirksam (vgl. nunmehr auch § 79 Abs. 3 Satz 2 ZPO); ein den Bevollmächtigten vom Verfahren ausschließender Beschluss wirkt konstitutiv und entfaltet keine Rückwirkung. Für die – in dem jetzt vom

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Wirksame Zustellung an den Unterbevollmächtigten

Wählt das Finanzamt die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung mittels Zustellung, muss diese gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 VwZG an den Bevollmächtigten gerichtet werden, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht vorgelegt hat. Mit der Zustellung der Einspruchsentscheidung an den Unterbevollmächtigten ist dem Zustellungserfordernis gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 VwZG

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